Sicherheit auf der Sternwarte
Allgemeines zur Sicherheit
Damit auf der Sternwarte das Risiko von Unfällen reduziert werden kann, sind folgende Punkte zu beachten:
- Während der Führung sind die Terrassentüre und die Eingangstüre zur Sternwarte aufzuschließen. Die Türen dienen als Notausgänge.
- Besucher dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Fernrohren der Sternwarte sein.
- Bei Sonnenführung ist besondere Vorsicht geboten. Wird durch das Teleskop die Sonne nicht betrachtet, ist das Fernrohr so zu verschieben, dass die Sonne nicht durch das Gesichtsfeld des Fernrohrs läuft.
- Es ist darauf zu achten, dass die Beobachtungsleitern am Zeiss bzw. am Starfire mit den Fußbremsen arretiert werden.
- In der Zeiss -Kuppel ist nach dem Löschen der Lampen besondere Vorsicht geboten, da die Besucher am Treppenabgang stürzen könnten. Die Besucher in der Zeiss-Kuppel sind bei Führungsbeginn auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen.
- Kindern und älteren Besuchern sind an den Beobachtungsleitern am Zeiss bzw. am Starfire stets Hilfestellungen zu leisten.
- Befinden sich Schnee- oder Eisreste auf der Terrasse, darf dort keine Führung abgehalten werden.
- Für die Erstversorgung bei Unfällen befindet sich im Kassenraum ein Erste-Hilfe-Schrank.
- Bricht Feuer auf der Sternwarte aus, ist zuerst die Feuerwehr (Tel. 112) zu informieren. Feuerlöscher befinden sich links neben der Eingangstüre zur Sternwarte und unter dem Mondbild gegenüber der Terrassentüre. Spezielle Hinweise zur Brandbekämpfung sind der Brandschutzordnung zu entnehmen.
Schutz vor Diebstählen
Um Diebstähle auf der Sternwarte zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
- Ist die Kasse nicht besetzt, muss die Türe zum Kassenraum, während der Führung, abgeschlossen werden und das Zahlenschloss (Code 555) an der Kasse eingehängt werden.
- Während der Führung muss der obere Mitarbeiterraum und der Vortragsraum verschlossen sein.
- Alle nicht verwendeten Okulare sind aufzuräumen.
- In Betrieb genommene Fernrohre und aufgestellte Ferngläser sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Die Kassentüre darf bei Nichtbesetzung der Sternwarte nicht abgeschlossen werden (Verhinderung von Vandalismus)
- Der Bargeldbestand auf der Sternwarte (Kasse, Getränkekasse, Spendenkasse und Tresor) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Möglichst kein Geld auf der Sternwarte deponieren.
Brandverhütung
- Alle Mitarbieter müssen darauf achten, daß die Entstehung eines Brandes verhindert wird; insbesondere sind auf Mängel zu achten, die zu Bränden führen können.
- Es gilt auf dem Gelände der Schwäbischen Sternwarte (einschließlich Terrasse) ein generelles Rauchverbot.
- Mit Feuer, Licht und mit den elektrischen Einrichtungen der Sternwarte ist sorgfältig umzugehen.
- Heizlüfter, Kaffeemaschinen und Kaffeekocher sind bei Nichtbenutzung auszustecken.
Brandschutz
- Die Feuerlöschgeräte dürfen nur zur Brandbekämpfung und zu Übungszwecken von ihren Plätzen entfernt werden.
- Beschädigungen, Mängel und Unregelmäßigkeiten an den Feuerlöschern hat jeder Mitarbeiter unverzüglich dem Mitarbeiterobmann zu melden.
- Neue Mitarbeiter sind vom Mitarbeiterobmann auf die Vorschriften dieser Ordnung und auf den Standort der Feuerlöscher und der Notausgänge hinzuweisen.
Notruf an die Feuerwehr
- Jeder, der einen Brand bemerkt, der nicht sofort selbst gelöscht werden kann, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr (Telefon 112) zu alarmieren. (Es sind der Feuerwehr die W-Fragen zu beantworten:
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wo ist es passiert? Ort der Sternwarte: Uhlandshöhe 41, 70188 Stuttgart
- Wer meldet diesen Vorfall?
- Wie viele Personen sind betroffen?
Brandbekämpfung, Rettung, Bergung und Räumung
- Jeder hat die Pflicht, bis zum Eintreffen der Feuerwehr alle in seiner Kraft stehenden Maßnahmen zur Rettung von Menschen und zur Bekämpfung eines Brandes zu ergreifen. Nie allein gegen einen Brand vorgehen. Bei größerem Brand oder starker Rauchentwicklung sind eigene Löschversuche zu unterlassen, da diese zu gefährlich sind.
- Bei Dunkelheit und Rauchentwicklung ist möglichst überall das Licht einzuschalten.
- Bitte belassen Sie Ihre persönlichen Gegenstände in der Sternwarte. Panik und gegenseitige Behinderung auf den Fluchtwegen müssen unter allen Umständen vermieden werden.
- Ruhe bewahren! Zuerst Feuer melden, dann Feuer bekämpfen! Menschenrettung geht allen anderen Maßnahmen vor!
- Kleine Brandherde können durch Ersticken des Feuers mit Decken oder Kleidungsstücken beseitigt werden.
- Personen mit brennenden Kleidern sind, notfalls unter Anwendung von Gewalt, am Fortlaufen zu hindern, auf den Boden zu legen und mit Decken, Mänteln oder anderen Kleidungsstücken zuzudecken, um das Feuer zu ersticken. Keine Feuerlöscher verwenden!
- Die Feuerwehr darf nicht behindert werden und ihren Anweisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.